Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

1.4 Der Gast ist nicht berechtigt, mehr Personen oder Haustiere in die Räumlichkeiten aufzunehmen, als in der jeweilig gültigen Preisliste vorgesehen ist. Bei Verletzung dieser Regelung ist das Hotel berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

2.1 Vertragspartner sind das Hotel Bloemfontein -nachfolgend Hotel- und der Gast. Auf eine Buchungsanfrage (schriftlich, online, telefonisch, persönlich) des Gastes bzw. Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung seitens des Hotels ein Vertrag zustande.

2.2 Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, gilt eine mangelnde Vertretungsmacht als genehmigt, wenn kein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten beziehungsweise geltenden Preise am Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über vom Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Anreise des Gastes 4 Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich das Hotel vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich
die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5 Rechnungen vom Hotel ohne Fälligkeitsdatum sind ab Zugang der Rechnung ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 geleistet wurde.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Hotel (No Show)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedarf jeweils der Textform.

4.2 Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt und bedürfen der Rückbestätigung seitens des Hotels. Sofern nicht anders vereinbart gelten bei Änderungen bzw. Stornierungen von reservierten Hotelzimmern folgende Ausfallkosten, die in Rechnung gestellt werden:

a. bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
b. 29 bis 15 Tage vor Ankunft: 50% der gebuchten Leistungen
c. 14 bis 0 Tag vor Ankunft: 80% der gebuchten Leistungen
d. Bei einer Stornierung der Leistung nach begonnener Leistungsinanspruchnahme (z.B. bei vorzeitiger Abreise) wird die in Anspruch genommene Leistung anteilig zu 100% und die nicht in Anspruch genommene Leistung als Stornogebühr anteilig in Höhe von 80% berechnet.

4.3 Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4 Im Miet-/Reisepreis ist keine Rücktrittsversicherung enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

5. Rücktritt des Hotels

5.1 Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage vom Hotel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Das Hotel hat den Gast von der Ausübung seines Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5.5 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Das Hotel versucht nach Möglichkeit den Wünschen des Gastes hinsichtlich der Lage der Räumlichkeiten zu entsprechen.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer im Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4 Das Hotel vermietet eingerichtete Wohneinheiten. Räume und Inventar sind pfleglich zu behandeln.

7. Haftung vom Hotel

7.1 Die Haftung des Hotels für vertragliche Pflichtverletzungen und aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 2.000 €. Für Wertgegenstände (Schmuck etc.) ist diese Haftung auf 500 € begrenzt. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Eine Haftung für Bargeld ist ausgeschlossen. Sie können Bargeld bis zu 500 € jederzeit im Hotelsafe an der Hotelrezeption hinterlegen.

7.3 Wird dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück vom Hotel abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich, spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks anzuzeigen. Gleiches gilt auch für (Elektro-) Fahrräder.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftung bei dieser kostenfreien Dienstleistung ist jedoch ausgeschlossen.

8. Allgemeine Verpflichtungen/Hausordnung

8.1 Die am Ort aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und    Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Borkum. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Borkum.

9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9.5 Die aufgedruckten Endpreise gelten in Euro (€) für die jeweils angegebene Aufenthaltsdauer bis auf Widerruf.

Stand 12/2023 – Änderungen vorbehalten
Schlichtungsstelle der Europäischen Union: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main

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